Öffentliche Bekanntmachung – 2. Fortschreibung Flächennutzungsplan Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal hat am 28. November 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Flächennutzungsplan (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Oberes Schlichemtal mit seinen Mitgliedsgemeinden Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Stadt Schömberg mit Stadtteil Schörzingen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg wurde im Jahr 1981 zum ersten Mal aufgestellt. Dieser wurde im Jahr 1996 zum ersten Mal fortgeschrieben. Anschießend erfolgten 9 einfache Änderungsverfahren in denen verschiedene Bauflächen punktuell geändert wurden. Die 9. Änderung ist seit dem 24. März 2022 wirksam. Der Planungshorizont des Flächennutzungsplans im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts ist zwischenzeitlich erreicht.

Die im wirksamen FNP dargestellten Bauflächen wurden fast vollständig in Anspruch genommen oder sie stehen für eine zukünftige Entwicklung nicht zur Verfügung. Seine vorbereitende Funktion hinsichtlich eines zukünftigen Bodennutzungskonzepts kann der bestehende FNP daher nicht mehr erfüllen.

Aus diesem Grund soll der FNP zum zweiten Mal im Gesamten fortgeschrieben werden. Zieljahr ist das Jahr 2040. Ergänzend soll im weiteren Verfahren auch ein Umweltbericht sowie ein Landschaftsplan erstellt werden.

Mit der Fortschreibung des FNP wird für das Verbandsgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des GVV Oberes Schlichemtal in den Grundzügen dargestellt.

Das Erfordernis der Fortschreibung des FNP ergibt sich aus der Verantwortung des Gemeindeverwaltungsverbandes für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem FNP entwickelt werden können.

Die Fortschreibung enthält insgesamt 69 Änderungen. Davon 21 Neuausweisungen, Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Nutzungsänderungen, nachrichtliche Übernahmen rechtskräftiger Bebauungspläne, Rücknahmen und mehreren Flächenkorrekturen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

Freitag 13. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, 24. Januar 2025

durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des GVV Oberes Schlichemtal unter www.oberes-schlichemtal.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

https://www.oberes-schlichemtal.de/gvv/aktuelles/

Zusätzlich werden die Unterlagen in der Geschäftsstelle des Verbandes, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an sekretariat@gvv-os.de) oder sind bei Bedarf in der Geschäftsstelle oder in den Rathäusern der Verbandsgemeinden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (GVV Oberes Schlichemtal, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg) einzureichen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist ein Erläuterungsbericht mit Begründung sowie Plandarstellungen der einzelnen Verbandsgemeinden. Der Landschaftsplan mit Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Verband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (/Gemeinderat/Verbandsversammlung) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Schömberg, den 11.12.2024

 

Anton Müller

Verbandsvorsitzender