Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal Fortschreibung des Flächennutzungsplans Frühzeitige Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal hat am 28. November 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst und beschlossen für diesen die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sofern Ihre Aufgaben durch den Flächennutzungsplan berührt werden und Sie eine Beteiligung am Verfahren wünschen, bitten wir Sie nun im Auftrag und im Namen des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes,
spätestens bis zum 24. Januar 2025,
schriftlich Stellung zu nehmen.
Sollten Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch diesen Bauleitplan nicht berührt werden. Fristverlängerungen sind nur in Absprache mit dem Gemeindeverwaltungsverband möglich.
Außerdem werden Sie gebeten, dem GVV Oberes Schlichemtal über die von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes von Bedeutung sein könnte, Aufschluss zu geben.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme, möglichst per E-Mail, direkt an das Büro FRITZ & GROSSMANN – UMWELTPLANUNG an folgende Adresse:
FRITZ & GROSSMANN – UMWELTPLANUNG
Wilhelm-Kraut-Str. 60
72336 Balingen
E-Mail: s.kempka@grossmann-umweltplanung.de
Die Unterlagen können Sie mit Hilfe der nachfolgenden Internetadresse beziehen:
https://fritz-planung.sharefile.eu/public/share/web-s9f7295e45392437aaf5c67cfc23ff470
Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht mit Begründung
- Flächennutzungsplan für die einzelnen Gemeinden
Weitere Gelegenheit zur Äußerung über die Planung erhalten Sie im Rahmen der Offenlage (§ 4 Abs. 2 BauGB).